Antragstellung
Hinweise zum Verfahren
Die Eva Mayr-Stihl Stiftung ist vor allem fördernd tätig. Deshalb sind wir für externe Anträge grundsätzlich offen, so lange sie unseren Auswahlkriterien entsprechen. Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen konzentrieren wir uns jedoch auf die Förderschwerpunkte Wissenschaft & Forschung sowie Medizin. Im Bereich Kunst & Kultur verfolgen wir hauptsächlich eigene Projekte in der Region Waiblingen/Stuttgart oder gehen aktiv auf Projektpartner zu.
1. Voraussetzungen
Antragsteller
- Der Antragsteller muss eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Institution sein.
- Bei einer juristischen Person des Privatrechts (Stiftung, GmbH, Verein, etc.) ist zudem Folgendes erforderlich:
- Satzungszweck:
- Förderung von Wissenschaft & Forschung und/oder
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens
- Aktueller Freistellungsbescheid liegt vor
- Satzungszweck:
Projekt
- Projektziel: Förderung von Wissenschaft & Forschung und/oder Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens.
Projektanträge zur Förderung von Kunst & Kultur werden nicht angenommen.
Entsprechende Projektpartner werden von der Stiftung aktiv selbst ausgewählt.
- Projektstart: Frühestens sechs Wochen nach Antragstellung
2. Antragstellung
- Anträge können jederzeit (keine Fristen/Deadlines) online über das entsprechende Formular gestellt werden.
- Der Antragsteller erhält nach dem Versand eine Eingangsbestätigung.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit bitten wir darum, auf das Gendern mit Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen sowie das Binnen-I im Wortinnern zu verzichten und damit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung zu folgen.
- Anträge, die in den Ausschlusskriterien (s.u.) aufgeführt sind, werden erst gar nicht bearbeitet.
- Der Antragsteller hat keinen Förderanspruch oder im Falle einer Ablehnung keinen Anspruch auf eine Begründung.
3. Prüfung
- Bearbeitungsdauer: In der Regel innerhalb von 4 Wochen
- Bei Rückfragen wendet sich die Stiftung an die im Antrag angegebene Person (Verantwortlicher Bearbeiter des Projekts). Fragen zum Bearbeitungsstand werden grundsätzlich nicht beantwortet.
- Die Stiftung behält sich vor, Förderanträge durch externe Fachleute begutachten zu lassen. Die Stiftung wahrt hinsichtlich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit.
4. Bewilligung
- Die Entscheidung über Art und Umfang einer etwaigen Förderung wird vom Vorstand nach pflichtgemäßen Ermessen gefällt.
- Positive Förderentscheidungen werden dem Antragsteller in Form eines schriftlichen Bewilligungsschreibens mitgeteilt. Alle sonstigen Zusagen oder Vorabmitteilungen von Beschlussfassungen bleiben unverbindlich.
- Das Bewilligungsschreiben definiert den Förderzweck und den Förderzeitraum sowie etwaige Dokumentationsvorgaben (Zuwendungsbestätigung, Zwischenbericht, Abschlussbericht, Verwendungsnachweis, Belege).
- Dem Bewilligungsschreiben sind die Bewilligungsbedingungen der Stiftung und ein Mittelabruf-Formular beigefügt.
5. Auszahlung der Fördermittel
- Der Mittelabruf muss mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift der vertretungsberechtigten Person(en) versehen, fristgerecht und im Original an uns zurückgesendet werden.
- Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt in der Regel zum Monatsanfang und bedarf einer Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen.
Ablauf einer Projektförderung
Antrag
Prüfung
Bewilligung
Mittelabruf
Abschlussbericht
Ausschlusskriterien
Unsere Förderung ist in jedem Fall zeitlich begrenzt. Darüber hinaus fördern wir grundsätzlich keine:
- Einzelfallhilfen (z.B. Therapiekosten oder Fahrzeuge)
- Projektvorhaben, die in der Vergangenheit liegen
- Einzelstipendien
- Druckkostenzuschüsse